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   BVerwG, 22.07.1977 - 1 B 92.77   

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https://dejure.org/1977,2796
BVerwG, 22.07.1977 - 1 B 92.77 (https://dejure.org/1977,2796)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1977 - 1 B 92.77 (https://dejure.org/1977,2796)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1977 - 1 B 92.77 (https://dejure.org/1977,2796)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1977 - 1 B 92.77
    Im übrigen ist zu bemerken, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) Art. 24 KG mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2004 - 1 ME 101/04

    An- und Abfahrtsverkehr; besondere Anforderungen an Brandschutz; einstweiliger

    Es ist in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 -, NdsRpfl. 1978, 98; Beschl. v. 20.1.1982 - 6 OVG B 92/81 -, BRS 39, Nr. 202 = BauR 1982, 372 m.w.N.) anerkannt, dass durch zwischenzeitlich geschehenen Baufortschritt bereits eingetretene Beeinträchtigungen nicht einstweilen durch Vernichtung der bereits geschaffenen Bausubstanz wieder rückgängig gemacht werden können.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 1 M 1566/00

    Bebauungsplan: Nachbarschutz; Begründung Bebauungsplan; Maß bauliche Nutzung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates kann vorläufiger Rechtsschutz ohne eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache nicht mehr gewährt werden, wenn das Bauwerk bereits errichtet ist und die Beeinträchtigungen des Vorhabens nur von den Auswirkungen des Baukörpers ausgehen, nicht aber von der Nutzung der baulichen Anlage (vgl. Beschl. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 -, NdsRpfl. 1978, 98).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1997 - 1 M 5218/96

    Nachbarschutz nach Baufertigstellung;; Baufreigabe; Fertigstellung; Gesamturteil,

    Es entspricht der Rechtsprechung beider mit Bausachen beschäftigter Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist; da der Regelungsgehalt der Baugenehmigung jedoch auch die bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwerks umfaßt, kann vorläufiger Rechtsschutz noch in den Ausnahmefällen gewahrt werden, in denen die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt (z.B. Beschl. d. Sen. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 - Nds. Rpfl. 1978, 77; Beschl. d. 6. Sen. v. 20.1.1982 - 6 B 82/82 - BauR 1982, 372; Beschl. d. Sen. v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 NVwZ 1993, 1117).
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